Herzlich willkommen in Steffens Herrnmühle. Diese Hausordnung gilt für alle Gäste des Hotels, des Restaurants und der Kochschule sowie für alle Begleitpersonen und Besucher. Mit Ihrer Buchung bzw. Ihrem Aufenthalt erklären Sie sich mit der Geltung dieser Hausordnung einverstanden. Sie ist Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Wir bitten um Verständnis, dass wir als kleines Haus die Einhaltung dieser Regeln im Interesse aller Gäste und unseres Personals konsequent verfolgen müssen.
1. Check-in und Check-out (Hotel)
Check-in:
Der Checkin ist ab 14:00 Uhr möglich und endet um 18:00 Uhr. Die Rezeption ist vorher und nachher nicht besetzt. Früherer Check-in ist nach vorheriger Absprache und nach Verfügbarkeit möglich und kann mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden sein.
Check-out:
Bis spätestens 10:00 Uhr. Späterer Check-out ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich; wir behalten uns vor, hierfür einen Aufpreis zu berechnen.
Nicht verbrauchte Nächte werden nicht erstattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bitte prüfen Sie hierzu Ihre Buchungsbestätigung sowie unsere AGB.
2. Zimmerschlüssel und Chipkarte
Zimmerschlüssel und Chipkarten werden Ihnen nach dem Check-in ausgehändigt beziehungsweise hinterlegt im Falle eines online Check-in. Verlust oder Beschädigung sind sofort zu melden. Entstandene Kosten (z. B. Schlosswechsel) gehen zu Lasten des Gastes. Schlüssel und Karten sind bei Check-out vollständig zurückzugeben.
3. Ruhezeiten und Lärm
Die Nachtruhe gilt täglich von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr. Während dieser Zeit bitten wir um Rücksicht auf Mitgäste und Nachbarn. Laute Musik, Partys oder lärmende Aktivitäten in Zimmern oder Gemeinschaftsbereichen sind nicht gestattet. Wir behalten uns vor, bei anhaltenden Störungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
4. Rauchen und E-Zigaretten
Das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten und Shishas) ist in sämtlichen Innenräumen des Hotels, des Restaurants und der Kochschule strengstens untersagt. Das Rauchen ist ausschließlich an den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale von mindestens 150,– € in Rechnung zu stellen sowie — bei Brandgefahr oder Wiederholung — ein Hausverbot auszusprechen.
5. Haustiere
Hunde sind bei uns herzlich willkommen! Bitte informieren Sie uns bei der Buchung über die Mitnahme Ihres Tieres.
Es gelten folgende Regeln: Hunde müssen in allen Gemeinschaftsbereichen angeleint sein. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer bleiben. Im Restaurant sind Hunde willkommen. Schäden oder Verunreinigungen durch Tiere werden dem Gast in Rechnung gestellt. Andere Haustiere (z. B. Katzen, Nagetiere, Exoten) bedürfen einer gesonderten Absprache und Genehmigung durch die Betriebsleitung.
6. Diskriminierungsverbot und Respekt im Umgang
Steffens Herrnmühle steht für ein offenes, respektvolles Miteinander. Jede Form von Diskriminierung — sei es aufgrund von Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung oder eines anderen persönlichen Merkmals — wird von uns nicht toleriert. Dies gilt sowohl gegenüber anderen Gästen als auch gegenüber unserem Personal.
Ebenso dulden wir keinerlei beleidigende, herabwürdigende, aggressive oder belästigende Äußerungen oder Verhaltensweisen, weder verbal noch körperlich. Bei Verstößen gegen diesen Grundsatz behalten wir uns vor, sofortige Maßnahmen bis hin zum umgehenden Hausverbot zu ergreifen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.
7. Verhalten gegenüber Gästen und Personal
Wir erwarten von allen Gästen einen höflichen und rücksichtsvollen Umgang miteinander sowie gegenüber unserem Personal. Unser Personal ist berechtigt und angewiesen, bei Störungen des Betriebsablaufs oder des Wohlbefindens anderer Gäste einzuschreiten.
Wir sind ein kleines Haus und können unsere Leistungsqualität nur dann aufrechterhalten, wenn alle Beteiligten einen wertschätzenden Umgang pflegen.
8. Betriebsablauf und Weisungsbefugnis
Die Betriebsleitung und das Personal der Steffens Herrnmühle sind berechtigt, Anweisungen zu erteilen, die dem reibungslosen Betriebsablauf, der Sicherheit oder dem Wohl der Gäste dienen. Gäste sind verpflichtet, diesen Anweisungen Folge zu leisten.
Wir können und werden ausschließlich die Leistungen erbringen, die wir verbindlich zugesagt haben. Betriebsbedingte Regelungen (z. B. Tischzuteilung, Sitzordnung, Serviceanpassungen) dienen dem Wohl aller Gäste und sind nicht verhandelbar.
9. Tischreservierung und Öffnungszeiten (Restaurant)
Ein reservierter Tisch steht ausschließlich ab der gebuchten Uhrzeit zur Verfügung. Ein früheres Erscheinen begründet keinen Anspruch auf vorzeitige Tischzuweisung, da der Tisch bis zur gebuchten Zeit anderweitig belegt sein kann.
Die maximale Aufenthaltsdauer am Tisch richtet sich nach den betrieblichen Gegebenheiten und unseren Öffnungszeiten. Wir bitten daher, die aktuellen Öffnungszeiten des Restaurants zu beachten, die Sie auf unserer Internetseite, in Ihrer Reservierungsbestätigung sowie vor Ort im Aushang finden. Ein Aufenthalt über die Öffnungszeit hinaus ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass bei Reservierungen über Buchungsplattformen (z. B. OpenTable) zusätzlich die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform gelten, denen Sie mit der Buchung zugestimmt haben.
10. Schäden am Eigentum des Hauses
Gäste haften für Schäden, die sie oder ihre Begleitpersonen schuldhaft an Einrichtungen, Möbeln, Geschirr oder sonstigen Gegenständen des Hauses verursachen. Schäden sind umgehend dem Personal zu melden. Wir behalten uns vor, Schadensersatz in Höhe der tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten geltend zu machen.
11. Hausverbot
Die Betriebsleitung ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung, bei Gefährdung anderer Gäste oder des Personals sowie bei grobem Fehlverhalten ein Hausverbot auszusprechen. Das Hausverbot kann sofort und ohne vorherige Abmahnung erteilt werden, wenn die Situation dies erfordert — insbesondere bei Diskriminierung, körperlichen Übergriffen oder ernsthafter Betriebsstörung.
Im Falle eines Hausverbots behalten wir uns vor, bereits entstandene Kosten (insbesondere für bereits bezogene Zimmer oder in Anspruch genommene Leistungen) vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit möglich, werden vor Aussprache eines Hausverbots das persönliche Gespräch und ein schriftlicher Hinweis als vorgelagerte Maßnahmen eingesetzt. Diese Vorgehensweise ist dokumentiert und verhältnismäßig.
12. Buchungen über Drittplattformen
Sofern Ihre Buchung über eine externe Plattform (z. B. Booking.com, Expedia, HRS, OpenTable) erfolgt ist, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall der Vertrag mit der jeweiligen Plattform geschlossen wurde. Die dort akzeptierten Nutzungsbedingungen gelten nicht nur für den Buchungsvorgang, sondern umfassen in der Regel auch Verhaltens- und Sorgfaltspflichten vor Ort.
Unabhängig davon gilt diese Hausordnung für alle Gäste gleichermaßen, unabhängig vom Buchungskanal.
13. Parkplatz
Unser Parkplatz steht ausschließlich PKW-Gästen zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnmobilen, Caravans oder Anhängern ist nicht gestattet. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Schäden am Fahrzeug übernehmen wir keine Haftung. Der Parkplatz steht Ihnen nur während ihres Aufenthalts kostenlos zur Verfügung. Aufgrund von Platzmangel und Sicherheit werden nicht angemeldete Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt.
14. Brandschutz und Sicherheit
Brandschutzeinrichtungen (Feuerwehrzufahrten, Löschgeräte, Notausgänge, Rauchmelder) dürfen nicht blockiert, abgedeckt oder manipuliert werden. Bei Feueralarm sind die Fluchtwege sofort zu nutzen. Offenes Feuer (z. B. Kerzen ohne Aufsicht, Grillgeräte) ist in Zimmern und nicht ausgewiesenen Bereichen verboten.
15. Fotografieren und Social Media
Das Fotografieren zum persönlichen Gebrauch ist grundsätzlich willkommen. Die Veröffentlichung von Bildmaterial, das erkennbare Mitarbeitende oder andere Gäste zeigt, bedarf deren ausdrücklicher Zustimmung. Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen (z. B. für Werbezwecke, Influencer-Content) bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Betriebsleitung.
16. Schlussbestimmungen
Diese Hausordnung ist Bestandteil unserer AGB (abrufbar unter steffens-herrnmuehle.de/agb). Im Fall von Widersprüchen zwischen dieser Hausordnung und den AGB gehen die AGB vor. Wir behalten uns das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website sowie im Haus ausghängt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.